Andrea Caroni

Ständeratspräsident

27. Mai 2024

Das Parlament selbst soll die Schweizer Richter für den EGMR vorschlagen

Eingereichter Text

Es sei die gesetzliche Grundlage zu erarbeiten, dass künftig nicht mehr der Bundesrat, sondern Organe der Bundesversammlung die Kandidierenden für den Schweizer Sitz am Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) vorschlagen.

Begründung

Das Schweizer Mitglied am EGMR wird von der Parlamentarischen Versammlung des Europarats auf Dreier-Vorschlag der Schweiz gewählt (Art. 22 EMRK). Aktuell schlägt der Bundesrat die drei Kandidierenden vor, wobei er die Europarats-Delegation (ERD) und die Gerichtskommission (GK) anhört. Hingegen wählt die Bundesversammlung nahezu alle Mitglieder der eidgenössischen Gerichte (mit Ausnahme unterer Militärgerichte). Neu sollen auch für den EGMR-Vorschlag Organe der Bundesversammlung zuständig sein.

Die Urteile des EGMR haben zunehmend erhebliche Auswirkungen auf die Schweizer Rechtsprechung und Rechtssetzung. Das Schweizer Mitglied am EGMR spielt bei Verfahren gegen die Schweiz institutionell eine grosse Rolle (Art. 26 EMRK). Es ist nicht verständlich, warum die Exekutive für diese wichtige Vorauswahl zuständig sein soll. Die bloss unverbindliche Konsultation des Parlaments genügt nicht. Ein Vorschlag durch das Parlament würde hingegen die demokratische Legitimität des Schweizer Mitglieds stärken.

Die pa.Iv. lässt offen, welche Organe seitens der Bundesversammlung zuständig sein sollen. Die Vorbereitung läge wohl in jedem Falle bei GK und/oder ERD. Zu prüfen ist, ob diese abschliessend entscheiden (da es sich nur um einen Vorschlag zuhanden des Europarats handelt) oder aber zuhanden der Vereinigten Bundesversammlung Antrag stellen (analog den eidgenössischen Richterwahlen).

Mehr