Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

10. September 2020

Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat

Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie

Vorab: Dieser Einzelantrag ergeht in meinem eigenen Namen.
Mit diesem Gesetz übertragen wir dem Bundesrat weitgehende Befugnisse, um Dinge zu regeln, die in normalen Zeiten ganz selbstverständlich der Gesetzgeber - also Parlament und Volk - beschliessen würde. Warum kann es nun ausnahmsweise richtig sein, dass der Bundesrat solche gewichtigen Dinge selber beschliessen kann? Aus einem einzigen Grund: Weil er schneller handeln kann als das Parlament. Bislang stützte er sich hierfür auf die Notrechtsklausel der Verfassung. Und warum sind wir nun bereit, dem Bundesrat diese Befugnisse mittels dieses Gesetzes einzuräumen? Auch aus einem einzigen Grund: Weil er nach sechs Monaten verfassungsunmittelbarer Verordnungen damit ins Parlament muss. Der Bundeskanzler hat das erklärt. Seine Notrechtskompetenz läuft also in diesem Sinne gewissermassen aus. Ich kann daher nachvollziehen, dass wir dieses Gesetz machen und dem Bundesrat noch mehr Zeit geben, in dringlichen Fällen so zu handeln - also länger als diese sechs Monate. Aber eines sollten wir nicht tun: nämlich den Grundsatz verlassen, dass der Bundesrat solche Massnahmen nur bei Dringlichkeit erlassen darf. Er soll diese Kompetenzen dort nutzen dürfen, wo es zeitlich drängt, aber überall dort, wo wir die Zeit als Gesetzgeber - samt Volk - hinter uns haben, im ordentlichen oder namentlich dringlichen Verfahren zu handeln, da soll er uns einbeziehen. Denn andernfalls würden wir dem Bundesrat ja eine Vollmacht für etwas erteilen, was er gar nicht nötig hat, weil Parlament und Volk ja selber handeln könnten. Dass wir schnell handeln können, haben wir schon mehrfach bewiesen. Nach anfänglichem Sitzungsunterbruch haben wir wieder Tritt gefasst und seither schon mehrere dringliche Bundesgesetze beschlossen, so auch diese Woche. Ich erinnere auch daran, dass die eigentlich zentralen gesundheitspolitischen Massnahmen ja wie schon vom Kommissionssprecher erwähnt ohnehin separat aufs Epidemiengesetz gestützt werden können.
Mein Antrag, dies zum Schluss, erscheint mir eigentlich eine Selbstverständlichkeit. So selbstverständlich, dass weder ich noch meine Kolleginnen und Kollegen in der Staatspolitischen Kommission darauf gekommen wären, dass der Bundesrat das Gesetz vielleicht auch nutzen wollte in Fällen, wo er von der Zeitachse her betrachtet ins Parlament gekonnt hätte.
Später habe ich dann aber im Austausch mit der Exekutive den Eindruck erhalten, dass der Bundesrat das Gesetz hier allenfalls grosszügiger versteht und sich sagt: Ich hätte vielleicht Zeit, um eine Massnahme ins Parlament zu bringen, aber ich habe ja jetzt dieses Covid-19-Gesetz, warum sollte ich?
Diese Frage sollten wir erklären; sie ist staatspolitisch grundsätzlich. Wenn Sie meinem Einzelantrag folgen, dann beschränken wir diese Befugnisse auf das Notwendige, nämlich auf das Dringliche - wir wahren unsere institutionelle Ordnung und die Demokratie auch besser. Ich glaube, wir senden auch ein starkes und beruhigendes Signal an die Bevölkerung.
Ich bitte Sie daher, diesem Einzelantrag zuzustimmen.
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