Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

16. September 2019

Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat

Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (Ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung)

Um den letzten Punkt aufzunehmen: In der Tat ist mein Rückweisungsantrag nur ein Eventualantrag zum Antrag von Kollege Hefti. Wenn Sie also Kollege Heftis Antrag zurückweisen, entfällt mein Antrag.
Ich anerkenne wie bereits meine beiden Vorredner, dass es auf Stufe Bundessteuer für viele und für jetzt noch mehr Ehepaare, als wir gedacht haben, eine steuerliche Benachteiligung gibt. Dennoch gibt es auch den einen oder anderen Grund, dass man Eintreten auf diese Vorlage hätte hinterfragen können:
1. Die legendäre Heiratsstrafe bei den Bundessteuern wird mit zahlreichen kantonalen Boni aufgehoben, zum Teil mehr als aufgehoben. Eine reine Bundessteuerbetrachtung macht ja wirtschaftlich wenig Sinn, denn wenn sich jemand steuerliche Gedanken zur Ehe macht, dann muss er nur die Gesamtbetrachtung machen und nicht nach Ebenen unterscheiden.
2. Wir haben haben jetzt die neuen Zahlen auch zu den Ehepaaren mit Heiratsbonus bei den Bundessteuern: Das sind 325 000 Paare, wenn ich die Zusatzbotschaft lese.
3. Dazu kommt, Sie kennen es, das Eheprivileg bei den Sozialversicherungen, das heute noch ungefähr 400 Millionen Franken schwer ist.
4. Es gibt die Konkubinatsstrafe. Dazu gibt es aber auch in der Zusatzbotschaft noch keine Zahlen. Es wäre einmal höchst interessant, diese Zahl zu erheben.
5. Schauen wir die Vorlage selber an, so sieht diese leider wieder eine systematische Bevorzugung eines bestimmten Zivilstandes vor, denn Ehepaare werden neu im schlimmsten Falle gleich wie Konkubinatspaare behandelt - aber nur im allerschlimmsten Falle, in allen anderen besser.
6. Sogar innerhalb dieser alternativen Berechnung hat die Ehe dann noch einen leichten Vorteil, weil die Vermögenserträge fifty-fifty verteilt werden, was steuerlich natürlich immer attraktiv ist und die Progression bricht.
7. Stossend an dieser Vorlage des Bundesrates finde ich auch, dass trotz Abschaffung der Heiratsstrafe sämtliche früheren Instrumente, die man zur Milderung der Heiratsstrafe geschaffen hat, beibehalten werden, also der Verheiratetentarif, der Zweiverdienerabzug; neu gibt es auch noch den Einverdienerabzug. Das sind Goodies, die man früher aus gutem Grund eingeführt hat und jetzt einfach in die neue Welt hinüberrettet; das wären dann also ein Fünfer, ein Weggli und ungefähr drei Bäckersfrauen dazu.
Ich biete nun dennoch Hand zu einer Lösung, weil ich eben angesichts der aktualisierten Zahlen anerkenne, dass es im Bereich der Bundessteuern Handlungsbedarf gibt. Ich unterstütze aber den Rückweisungsantrag Hefti, um hier eine Gesamtbetrachtung zu machen und vor allem etwas Zivilstandsneutrales zu suchen.
Jetzt sage ich aber noch konkret etwas zu meinem Rückweisungsantrag: Der ist viel bescheidener. Er baut auf dem bundesrätlichen Modell auf und möchte es um einen Aspekt ergänzen, nämlich, dass man die alternative Berechnung nicht nur den Ehepaaren, sondern allen Paaren gewährt. Die Vorlage heisst ja auch "ausgewogene Paarbesteuerung" und nicht nur ausgewogene Ehepaarbesteuerung.
Mit dieser Anpassung, mit diesem Element, das ich Ihnen vorschlage, erhielten die Ehepaare weiterhin alle Vorteile aus der bundesrätlichen Vorlage, aber die Konkubinatspaare würden auf die Reise mitgenommen. So würde die Vorlage ein grosses Ziel erreichen, nämlich Zivilstandsneutralität. Es stellen sich dann Fragen zur Umsetzung. Meine Idee wäre, dass Konkubinatspaare dies nur auf Gesuch erhielten, und bei diesem Gesuch müssten sie auch eine gemeinsame Erklärung einreichen und zeigen, dass sie in einem Konkubinat leben. Das wäre keine Hexerei. Das Konkubinat existiert heute schon vielerorts. Oft schaut man darauf, ob die Leute schon ein paar Jahre zusammenwohnen und/oder mit Kindern zusammenwohnen. Sogar diese Vorlage geht ja davon aus, dass man das Konkubinat erkennt, wenn man es sieht, denn beim Abzug für Alleinerziehende muss man ja wissen, ob die Person wirklich alleinerziehend ist oder ob die andere Person ihr Konkubinatspartner ist.
Kurzer Disclaimer zu meiner Nichtinteressenbindung: Ich lebe zwar im Konkubinat, aber im Zweiverdiener-Konkubinat. Ich persönlich zöge also höchstens Nachteile aus der von mir vorgeschlagenen Ergänzung, trage sie aber aus Überzeugung vor.
Ich hätte diese Ergänzung auch gerne in die Detailberatung gebracht, weil sie, wie gesagt, Teil der Vorlage wäre. Die Steuerverwaltung hat mir aber gesagt, das würde doch ein paar technische Fragen aufwerfen, deren Beantwortung sie nicht so schnell aus dem Ärmel schütteln können. Ich selber konnte das auch nicht, weil mir hierfür der schwarze Gürtel im Steuerprozessrecht fehlt. Daher habe ich die Rückweisung beantragt.
Zusammenfassend bitte ich Sie also, der Minderheit Hefti oder, als Plan B, meinem Rückweisungsantrag zuzustimmen. Für den Fall, dass beides scheitern sollte, gibt es noch die eine oder andere von mir eingereichte Minderheit auf der Fahne, um das Modell doch noch ein wenig zivilstandsneutral auszugestalten.

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