08. Juni 2022
Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat
Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Änderung
Ich möchte Ihnen vorab meine Nicht-Interessenbindung offenlegen. Ich bin weder mit der einen noch mit der anderen Seite, also weder mit den Plattformen noch mit den Hotelbetrieben, verbandelt, ausser jeweils als Kunde.
Mir scheint aber, dass wir mit dieser Vorlage einer Seite etwas auf den Leim der Propaganda kriechen, nämlich der Seite der Beherbergungsbetriebe. Ich finde die Vorlage so falsch wie unnötig. Diese Plattformen bieten wertvolle Dienstleistungen an, sonst würden die Beherbergungsbetriebe sie auch nicht so grossflächig nutzen. Vor allem erschliessen sie diesen Betrieben Märkte auf der ganzen Welt, in allen Sprachen und dann noch mit diesen wertvollen Ratings, die man dazubekommt. Die Benutzung ist freiwillig, man hat x Plattformen, x Kanäle zum Absatz zur Auswahl, und das Ganze ist noch kostenlos bis zum Abschluss über einen Makler.
Mit dem Vergleich mit dem Makler sehen Sie auch gerade das Problem. Wenn Sie zum Beispiel Ihre Eigentumswohnung verkaufen wollen und einen Makler nehmen, dann schulden Sie ihm halt für seine Bemühungen, wenn es zum Abschluss kommt, eine Provision. Aber was gewisse Betriebe natürlich tun, ist, den Makler zu nutzen, solange ihnen das möglich ist. Sobald er den Kunden gefunden hat, sagen sie: "Schau mal, Kunde, ich habe das gleiche Produkt, aber etwas günstiger, auf meiner eigenen Website. Buche doch bei mir, und wir beide sparen uns quasi unseren Anteil an der Vermittlungsprovision." Das nennt man Trittbrettfahren. Das ist im Privaten dasselbe. Es ist, wie wenn Sie ins Fachgeschäft gehen, sich beraten lassen und, nachdem Sie den Service dort abgeholt haben, das Produkt günstiger irgendwo anders einkaufen. Natürlich wollen diese Plattformen irgendwo auch ihre Erträge für ihre Dienstleistungen erhalten, und deshalb sichern sie sich ab. Mit dieser Gesetzesbestimmung intervenieren wir nun genau in dieser zivilen Beziehung zwischen den Plattformen und den Beherbergungsbetrieben und grätschen da quasi rein.
Jetzt wurde als Argument - ich glaube, als einziges Argument, das man bringen kann - jeweils die Monopolstellung gebracht. Der Rapporteur hat auch viel von den Monopolisten gesprochen. Aber der allergrösste Teil dieser Beziehung findet auch ausserhalb einer einzelnen Plattform statt. Die Zahlen zeigten, dass 75 Prozent der Logiernächte sowieso ausserhalb von Plattformen gebucht werden, und dann gibt es noch mehrere Plattformen, die ständig von neuen Wettbewerbern auch bedroht werden.
Nun, wenn das Kartellrecht wirklich ein Problem wäre, dann hätten wir just dafür unter der Ägide unseres Bundesrates die Wettbewerbskommission (Weko). Diese hat auch schon interveniert, als man über das Ziel hinausschoss. Die Weko hat auch neue Instrumente. Wir haben neu die Vorschriften zur relativen Marktmacht eingeführt. Bei den engen Preisbindungsklauseln würde sie dereinst vielleicht auch eingreifen, kaum aber bei der Erweiterung. Wir haben hier ja noch eine Erweiterung auf weitere Paritätsklauseln beschlossen.
Das letzte Argument gegen diese Vorlage entnimmt man auch der bundesrätlichen Botschaft. Es ist nämlich die wahrscheinlich mangelnde Wirkung. Gewisse Marktteilnehmer halten sich heute schon nicht an diese Klauseln. Gewisse werden sich auch weiterhin daran halten, weil es für sie einfacher ist, nur einen einzigen Preis zu haben. Am Schluss ist es dann wahrscheinlich ein Nullsummenspiel. Wenn sie neu differenzieren können, dann wird es vielleicht einfach auf der Plattform etwas schwieriger oder etwas schlechter für sie.
Weil der Entscheid der Kommission mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung doch relativ klar war, wollte ich Sie vor einer Abstimmung verschonen, aus meinem Herzen aber dennoch keine Mördergrube machen.
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