Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

16. Juni 2021

Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat

Bundesgericht

für die Kommission:
Namens Ihrer Gerichtskommission bitte ich Sie, beide vakanten Sitze am Bundesgericht heute zu besetzen, und zwar mit Stephan Hartmann und Marianne Ryter.
Die Gerichtskommission hat am 26. Mai 2021 zehn Kandidierende angehört, worunter sechs Frauen. Vier waren von den Grünen, fünf waren von der SP. Die beiden Parteien sind je mit fast zweieinhalb Sitzen untervertreten. Die Gerichtskommission hat sich angesichts der hohen Qualität der Kandidaturen schnell darauf geeinigt, je einen Sitz für die Grünen und für die SP vorzusehen. Für den Sitz der Grünen haben wir uns konsensuell auf Stephan Hartmann geeinigt. Für den SP-Sitz war eine Abstimmung nötig. Marianne Ryter hat dabei das absolute Mehr im ersten Wahlgang erreicht, worauf wir beide Kandidierenden den Fraktionen empfohlen haben. Beide sind in den Augen der Gerichtskommission aufgrund ihres Werdegangs für dieses hohe Amt bestens qualifiziert.
Am 7. Juni 2021 nahm dann die Gerichtskommission Kenntnis von einem Schreiben vom 14. Mai 2021, das der Anwalt eines Richters des Bundesverwaltungsgerichtes versandt hatte. In diesem Brief moniert der Anwalt, dass die letzten drei Abteilungspräsidentinnen seines Mandanten über einige Jahre ein Schattendossier angelegt hätten, und stellte der Abteilungspräsidentin seines Mandanten hierzu kritische Fragen. An einzelnen Stellen dieses Briefes, der übrigens an uns ohne die dort erwähnten Beilagen ging, formulierte er nebenbei auch Vorwürfe an die Verwaltungskommission beziehungsweise deren Präsidentin Marianne Ryter. Sie habe im Sommer 2020 von diesem Dossier erfahren - zuerst auf Stufe Abteilung, sodann auf Stufe Verwaltungskommission -, habe diesen Richter des Bundesverwaltungsgerichtes auch angehört, aber dann das Dossier der nächsten Abteilungspräsidentin zur Prüfung weitergeleitet, statt selber einzuschreiten. Für die Mehrheit Ihrer Gerichtskommission war dieses Anwaltsschreiben vom 14. Mai 2021 keinerlei Grund, ihre bisherige Unterstützung für Marianne Ryter infrage zu stellen.
Am 9. Juni, also genau vor einer Woche, tagte Ihre Gerichtskommission ein weiteres Mal. Sie konnte dabei zusätzlich von dem Kenntnis nehmen, was Frau Ryter offenbar an einem Hearing in der SVP-Fraktion gesagt bzw. berichtet hatte. Die Gerichtskommission nahm auch davon Kenntnis, dass mit Ausnahme der SVP-Fraktion sämtliche Fraktionen unsere Wahlvorschläge für Herrn Hartmann und Frau Ryter unterstützen.
In der Gerichtskommission wurde auch der heute vorliegende Antrag gestellt, nur einen Sitz neu zu besetzen. Ihre Kommission hat diesen Antrag mit 12 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Wir empfehlen Ihnen, den Minderheitsantrag heute auch abzulehnen. Sodann schritten wir zur definitiven Wahlempfehlung und haben wiederum Herrn Hartmann einhellig nominiert. Das Resultat beim SP-Sitz lautete wie folgt: 10 Stimmen für Marianne Ryter, 4 Stimmen für Markus Berger und 3 Enthaltungen. Das sind die Anträge, die wir Ihnen heute so unterbreiten.
Nachdem dann die Fraktion, die in der Minderheit vertreten ist, am vergangenen 10. Juni in einer Medienmitteilung die Vorwürfe noch verstärkte, wurden zwei weitere Abklärungen veranlasst. Erstens liess die SP ihre Delegation mit ihrer Kandidatin ein eigenes Hearing durchführen. Sie hat uns Folgendes mitgeteilt: "Es gibt keine Anhaltspunkte, welche die Kandidatur von Marianne Ryter infrage stellen."
Zugegangen ist uns daneben noch eine schriftliche Mitteilung von Frau Ryter selber, die sich zuvor vom Amtsgeheimnis hatte entbinden lassen und uns ihre Sicht der Dinge darstellen konnte. Wenn man alles studiert, was vorliegt, kommt die Mehrheit der Gerichtskommission zum Schluss, dass erstens alles zur Genüge abgeklärt ist und wir zur Wahl schreiten können und dass zweitens sowohl Stephan Hartmann als auch Marianne Ryter die Voraussetzungen für das Bundesgericht in hohem Masse erfüllen. Diese beiden Schlussfolgerungen möchte ich Ihnen noch kurz mit vier Argumenten untermauern:
1. Die Gerichtskommission sieht in ihrer grossen Mehrheit keinen weiteren Abklärungsbedarf. Der Minderheit lag das erwähnte kritisierende Schreiben, das ja eigentlich einziger Gegenstand der Diskussion ist, schon bei der ersten Anhörung von Frau Ryter am 26. Mai 2021 vor. Die Gerichtskommission nahm wie erwähnt am 7. Juni und dann am 9. Juni Kenntnis von den Ausführungen von Frau Ryter in den Hearings bei der SVP-Fraktion und dann bei der SP-Fraktion. Sie hat dann auch die Stellungnahme von Frau Ryter erhalten. Ich kann Ihnen Folgendes sagen - ich sage Ihnen das sogar als Anwalt -: Ich glaube nicht, dass die Vereinigte Bundesversammlung beziehungsweise Ihre Gerichtskommission je einem einzigen Anwaltsschreiben im Rahmen einer Richterwahl derart viel Aufmerksamkeit geschenkt hat wie in diesem Fall. Noch mehr schiene uns des Guten zu viel.
2. Auch inhaltlich gibt dieses Dokument wenig her. Es dokumentiert ja primär einen abteilungsinternen Streit zwischen einem Richter am Bundesverwaltungsgericht und seinen Abteilungspräsidentinnen. Frau Ryter beziehungsweise die Verwaltungskommission kommen dabei nur am Rande vor.
Konkret lief die Geschichte so - dies einfach, damit Sie wirklich alle Facts kennen: Die Abteilungspräsidentin des betreffenden Richters hatte diesen im Sommer 2020 in einem Schreiben an die Verwaltungskommission wegen verschiedener Vorwürfe gerügt. Die Verwaltungskommission, der eben auch Frau Ryter angehört, hat den Richter zweimal angehört und gemäss Praxis des Gerichtes befunden, solche Probleme seien zuerst in der Abteilung zu lösen und nur bei Bedarf zu eskalieren. Entsprechend wurde das Dossier dann im Frühling an die neue Abteilungspräsidentin weitergeleitet. Gemäss Frau Ryter hat der betreffende Richter dagegen auch nicht opponiert, geschweige denn je von Mobbing gesprochen. Erst mit dem Schreiben vom 14. Mai 2021 wandte sich der Richter dann an die Abteilungspräsidentin und beschwerte sich über das Dossier. En passant kritisiert er eben auch die Verwaltungskommission und erwähnte zum ersten Mal Mobbing. Als das erwähnt wurde, hat die Verwaltungskommission sofort das entsprechende Verfahren eingeleitet. Es ist - dies abschliessend zu diesem Punkt - nicht ersichtlich, weshalb man aus diesem korrekt scheinenden Prozedere am Bundesverwaltungsgericht der Kommission oder Frau Ryter irgendeinen Strick drehen wollte.
3. Sogar wenn die Oberaufsicht, die dafür zuständig ist, jemals zum Schluss kommen sollte, man hätte in diesem Verfahren noch etwas besser machen können, sähen wir keinen Bezug zu Frau Ryters Meriten als mögliche Bundesrichterin. Sie hat als Gerichtspräsidentin von Gesetzes wegen keine individuellen Befugnisse am Bundesverwaltungsgericht, sondern agiert im Kollegium der Verwaltungskommission, ähnlich wie der Bundespräsident im Bundesrat, der auch nicht für alles verantwortlich ist. Und für die Aufsicht der Gerichte sind, wie erwähnt, die beiden GPK zuständig.
4. Als vierter Punkt noch ein wenig Quellenkritik, quasi die Frage nach dem cui bono; diese muss man sich als Anwalt auch immer stellen, wenn man das Schreiben eines anderen Anwalts liest, oder überhaupt, wenn man solche Vorwürfe sieht: Dieses Schreiben kommt ja nicht aus dem Nichts. Der betreffende Richter selber ist, wie erwähnt, Gegenstand eines Verfahrens auf Stufe Abteilung, und, das muss erwähnt werden, er ist auch Gegenstand eines weiteren Verfahrens, bei dem das Bundesgericht dem Parlament mitgeteilt hat, er habe einen Spruchkörper verändert; dieser Fall liegt nun bei der GPK. Man wird den Eindruck nicht ganz los, dass hier jemand, der sich - ob zu Recht oder zu Unrecht - unter Druck fühlt, bei Frau Ryters Kandidatur die Chance zum Gegenangriff sah. "Honni soit qui mal y pense", oder in den Worten des betreffenden Anwalts: "Man merkt die Absicht und ist verstimmt."
Ich habe nun diesen Vorwürfen und Entkräftungen etwas viel Platz eingeräumt. Darum ganz zum Schluss noch ein Blick auf die unbestrittenen Meriten von Frau Ryter, die auch im Bericht erwähnt sind: Mit 18-jähriger eidgenössischer Richtererfahrung ist sie eine hochqualifizierte Juristin. Sie setzt sich an vorderster Front auch für die Richterausbildung ein und wurde vom Bundesrat sogar für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg nominiert.
Zum Fazit Ihrer Gerichtskommission: Erstens empfiehlt Ihnen die Kommission mit 12 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, den ersten Teil des Minderheitsantrages abzulehnen und beide AB 2021 V 1535 / BO 2021 V 1535 Vakanzen heute zu besetzen. Zweitens empfehlen wir Ihnen sodann Stephan Hartmann einhellig zur Wahl. Die Minderheit, bestehend aus 4 Kommissionsmitgliedern, empfiehlt Ihnen für den anderen zu besetzenden Platz Herrn Berger; die Mehrheit unterstützt hierfür, mit 10 Kommissionsmitgliedern, Frau Ryter, die, wie erwähnt, auch von allen anderen Fraktionen unterstützt wird.
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