Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

16. Dezember 2020

Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat

Bundesgericht

für die Kommission:
Mit Schreiben vom 14. Oktober dieses Jahres hat das Bundesgericht - das Gesamtgericht - der Gerichtskommission Frau Bundesrichterin Martha Niquille als Präsidentin und Herrn Bundesrichter Yves Donzallaz als Vizepräsidenten für die Amtsperiode 2021 vorgeschlagen. Dieses Vorschlagsrecht ist im Bundesgerichtsgesetz extra so vorgesehen.
Frau Niquille ist Mitglied der Ersten zivilrechtlichen Abteilung, seit vier Jahren Vizepräsidentin des Bundesgerichtes. Herr Donzallaz ist Mitglied der Zweiten öffentlich-rechtlichen Abteilung und, wie vorhin gehört, das dritte Mitglied der Verwaltungskommission.
An ihrer Sitzung vom 11. November hat Ihre Gerichtskommission die beiden ausführlich angehört. Da gab es zwei Teile. Im ersten Teil der Anhörung konnten die beiden aufzeigen, was die anstehenden Herausforderungen am Bundesgericht sind und wie sie diese zu meistern gedenken. Das war der etwas weniger aufregende Teil der Anhörung.
Der zweite Teil der Anhörung war etwas kritischer. Es ging um die Untersuchung der internen Probleme am Bundesstrafgericht. Wie Sie gehört haben, hat die Verwaltungskommission des Bundesgerichtes dazu eine Untersuchung durchgeführt und am 5. April 2020 einen Bericht abgeliefert. Dieser Untersuchungsbericht vom 5. April wurde nicht zuletzt von unseren Geschäftsprüfungskommissionen kritisiert. Bemängelt wurden darin erstens die Nichtgewährung des rechtlichen Gehörs, zweitens die Tonalität und drittens dann auch noch das Aufsichtsverständnis des Bundesgerichtes, das vom Aufsichtsverständnis der Geschäftsprüfungskommissionen abwich.
Entsprechend stellte natürlich auch Ihre Gerichtskommission den beiden Kandidierenden hierzu kritische Fragen. In ihrer Diskussion kam Ihre Gerichtskommission dann aber zum Schluss - und zwar trotz dieser Vorkommnisse -, dass sowohl Frau Niquille als auch Herr Donzallaz für das angestrebte Amt geeignet seien. Beide konnten ihr Verhalten in allen angesprochenen Punkten erklären und dartun und zeigten sich sichtlich engagiert und willens, die Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Institutionen - also dem Bundesgericht, den Geschäftsprüfungskommissionen und dem Bundesstrafgericht - zu befördern. Und Frau Niquille hat sich zudem ausdrücklich für die Tonalität im Bericht ihrer Verwaltungskommission entschuldigt.
Ihre Kommission berücksichtige überdies auch, dass der Wahlvorschlag des Bundesgerichtes das Resultat eines demokratischen Prozesses des Gesamtgerichtes war und sich dieses Gesamtgericht in Kenntnis sämtlicher Umstände genau für diesen entschieden hat. Es war also auch der Respekt vor den Institutionen und der Gewaltentrennung, der es uns nahelegte, dem Wunsch des Bundesgerichtes zu folgen, sollten nicht überwiegende Gründe dagegen sprechen.
Sie haben nun gehört, was für die Minderheit Schwander die Gründe dagegen wären. Nur damit Sie sehen, was eine Zustimmung zum Minderheitsantrag inhaltlich bedeuten würde: Eine Wahl würde dann frühestens in der Frühlingssession erfolgen können, nachdem ein neuer Vorschlag eingegangen wäre. In der Zwischenzeit, ab dem 1. Januar, wäre das Bundesgericht ohne gewähltes Präsidium und müsste dann auf die dafür vorgesehene Auffanglösung zurückgreifen.
Die Bundesversammlung ist nicht an die Wahlvorschläge des Bundesgerichtes gebunden. Dennoch erachtet es Ihre Kommission - dies abschliessend - aus den erwähnten Überlegungen für angebracht, dem Vorschlag des Bundesgerichtes zu folgen. Die Kandidierenden sind beide erfahrene Bundesrichter; sie haben einen Plan für die Herausforderungen des Bundesgerichtes; sie zeigen sich aufgeschlossen und bereit, den Dialog zwischen den Institutionen zu verstärken und zu verbessern.
Daher schlägt Ihnen die Gerichtskommission mit 10 zu 4 Stimmen Frau Bundesrichterin Martha Niquille als Präsidentin und Herrn Bundesrichter Yves Donzallaz als Vizepräsidenten des Bundesgerichtes für die Amtsperiode 2021/22 zur Wahl vor und bittet Sie, den Rückweisungsantrag der Minderheit Schwander abzulehnen.
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