Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

11. März 2014

Wichtige Voten im RatVorstösse

Bündelung der Aufsichtskompetenz über Revisionsunternehmen und Prüfgesellschaften. Bundesgesetz

Für die Kommission: Diese Vorlage, die Ihre Kommission am 24. und 25. Oktober 2013 beraten hat, ist eine organisatorische Vorlage. Es geht vereinfacht darum, die Aufsicht über die Revisions- und Prüfgesellschaften zu bündeln. Die Ausgangslage ist die folgende: Es gibt auf der einen Seite die Rechnungsprüfer. Hier prüfen Revisoren und Revisionsunternehmen, ob die revidierten Wirtschaftsteilnehmer ihre Finanzzahlen gemäss den Vorschriften der Buchführung und Rechnungslegung korrekt führen. Diese Revisionsdienstleister erhalten von der RAB, der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde, eine Zulassung und werden, wenn sie Publikumsgesellschaften revidieren, auch von dieser RAB überwacht.
Auf der anderen Seite gibt es die Aufsichtsprüfung. Hier prüfen sogenannte Prüfgesellschaften im Auftrag der Finma, ob Finanzintermediäre ihre aufsichtsrechtlichen Vorgaben erfüllen, z. B. betreffend Kapital, Liquidität, Risikomanagement usw. Diese Prüfgesellschaften erhalten heute ihre Zulassung von der Finma und werden auch von der Finma beaufsichtigt. Nun ist natürlich oft ein und dieselbe Gesellschaft sowohl ein Revisionsdienstleister nach RAG als auch eine Prüfgesellschaft nach Finmag. Das führt zu Doppelspurigkeiten und Ineffizienzen. Das vorliegende Gesetz möchte diese nun beheben, indem sowohl die Rechnungs- als auch die Aufsichtsprüfung einer Behörde, der RAB, unterstellt werden und in einem Gesetz, dem Revisionsaufsichtsgesetz, geregelt werden.

Die konkreten Vorteile dieser Bündelung sind die folgenden: Erstens bedürfen die betroffenen Dienstleister in der Folge nur noch einer Zulassung statt zweier. Das spart administrativen Aufwand und Gebühren. Zweitens unterstehen diese Dienstleister in der Folge nur noch einer Behörde, der RAB. Das vereinfacht die Wege, das schafft in der Anwendung dann Rechtsgleichheit. Aufseiten der Behörde wird das Know-how gestärkt. Drittens erleichtert die Bündelung sodann die internationale Kooperation, weil dann auch international nur noch eine Behörde Ansprechpartner für die ausländischen Behörden ist. Viertens, wie das Kollege Schwaab ausgeführt hat, gewinnt die Finma in ihrer Arbeit an Qualität. Sie beaufsichtigt heute ja die Prüfgesellschaften. Diese haben gewisse Anreize, nicht alle Informationen über die von ihr Beaufsichtigten mit der Finma auszutauschen, weil sie selbst sonst gegenüber der Finma in einem schlechten Licht erscheinen könnten; dies kann fortan vermieden werden, weil diese Prüfgesellschaften neu der RAB unterstellt wären.
Es spricht somit alles für diese organisatorische Reform. Die Wirtschaftsteilnehmer und die Behörden selber profitieren direkt von einer einfacheren Behördenstruktur. Vor allem aber profitiert die Volkswirtschaft als Ganzes von der dadurch gestärkten Aufsicht, namentlich über die Prüfgesellschaften, welche ja mit ihrer Aufsichtstätigkeit über die Finanzintermediäre die Stabilität unseres Finanzplatzes sicherstellen sollen.

Die Minderheit Schwander beantragt Nichteintreten. So, wie wir sie verstehen, bestreitet sie die Vorteile dieser Bündelung an sich nicht. Sie bemängelt aber - so hat sie sich in der Kommission verlautbaren lassen - vor allem, dass nicht eine noch umfassendere Reform der Finanzmarktaufsicht stattfindet,welche die Finma, die SNB und die RAB umfasst. Eine umfassende Reform kann dereinst erfolgen, es liegt auch ein Postulat Graber Konrad vor, das eine Auskunft dazu verlangt. Es wäre aber nach Ansicht der Mehrheit Ihrer Kommission verlorene Zeit, wenn Sie diese Reform - der Reformbedarf ist ausgewiesen - verzögern oder verschleppen würden, weil sich am Horizont vage eine noch umfassendere Reform abzeichnet.

Die Kommission beantragt Ihnen daher mit 16 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf diese Vorlage einzutreten.

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