01. Dezember 2021
Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat
Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses. Bundesgesetz
Ich möchte für die Materialien eine Überlegung aus Ihrer Kommission mitteilen, die mir noch wichtig scheint. Neu eingeführt wird ja dieser Begriff der Überschuldung. Überschuldung bezieht sich klassischerweise auf nicht gedecktes Fremdkapital. Wir haben uns aber die Frage gestellt, was mit einer Gesellschaft ist, die gar kein Fremdkapital hat oder die zwar Fremdkapital hat, das an sich noch gedeckt ist, die aber ihr Eigenkapital nicht mehr gedeckt hat, sprich dort die Vorschriften verletzt. Es wäre bei so einem Mantel durchaus denkbar, dass keine Schulden, aber auch gar keine Aktiven da sind. Damit wären die gesetzlichen Eigenkapitalvorschriften verletzt.
In unserer Diskussion - zumindest so, wie ich sie verstanden habe, andere mögen mich korrigieren - kam die Ansicht zum Ausdruck, dass wir das auch unter den Begriff der Überschuldung mit einbeziehen möchten. Wir meinen also auch eine Gesellschaft, die mit dem Fremdkapital an sich kein Problem hat, die aber ihre gesetzlichen Eigenkapitalvorschriften verletzt, zum Beispiel, weil sie diesbezüglich ganz leer ist.
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