Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

23. September 2020

Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat

Ausserordentlicher Bundesanwalt

für die Kommission:

Der Grund, dass ich noch einmal zu Ihnen spreche, ist der, dass die anstehende Wahl eines ausserordentlichen Bundesanwaltes ein Novum in der Geschichte der Vereinigten Bundesversammlung ist. Daher gestatte ich mir eine kurze Einbettung.
Die Ausgangslage bilden mehrere Strafanzeigen, unter anderem gegen den ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber, welche die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern am 4. Juni 2020 den Präsidien des Nationalrates und des Ständerates übermittelt hat. Dabei hat sich eine Frage gestellt, nämlich, wer in einem solchen Fall einen ausserordentlichen Strafverfolger gegen den mittlerweile ehemaligen Chef der Bundesanwaltschaft einsetzen kann.
Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft hat gemäss Strafbehördenorganisationsgesetz die Kompetenz, solche ausserordentlichen Staatsanwälte des Bundes einzusetzen, wenn Strafanzeigen gegen - ich sage das untechnisch - normale Staatsanwälte des Bundes vorliegen. Offen aber lässt das Gesetz, wer einen solchen ausserordentlichen Strafverfolger einsetzt, wenn nicht ein normaler Staatsanwalt des Bundes betroffen ist, sondern der Bundesanwalt oder einer seiner zwei Stellvertreter. Diese drei werden ja von uns gewählt.
Hierzu gibt es aber eine Praxis der Aufsichtsbehörde, auch in solchen Fällen selber einen ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes einzusetzen, zumindest für die Vorabklärung, ob man die Immunität aufheben solle oder nicht. Diese Praxis ist auch gerichtlich anerkannt. Dieser Praxis schlossen sich auch die Präsidien unserer Räte an: Sie baten nämlich auch in diesem Fall, wo es eben um Herrn Lauber ging, die Aufsichtsbehörde, hier einen ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes einzusetzen. Die Ratspräsidien sagten aber auch, dass für einen zweiten Schritt, wenn die Immunität aufgehoben sei, vorbehalten sei, dass das Parlament, d. h. die Vereinigte Bundesversammlung, diesen Bundesanwalt für die spätere Untersuchung dann selber einsetze. Dieses zweistufige Vorgehen erscheint auch sinnvoll: Wenn die Vereinigte Bundesversammlung in solchen Fällen immer von Anfang an selber einen ausserordentlichen Staatsanwalt einsetzen wollte, dann könnte jeder Bürger mit einer querulatorischen Strafanzeige direkt an die Vereinigte Bundesversammlung gelangen.
Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft hat am 29. Juni Herrn Stefan Keller zum ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes zur Vorprüfung dieser Strafanzeigen eingesetzt. Auf Antrag von Herrn Keller haben die zuständigen Kommissionen dann im August die Immunität von alt Bundesanwalt Lauber bezüglich zweier Strafanzeigen aufgehoben; dabei geht es immer um diese ominösen Treffen. Beide zuständigen Kommissionen, die Immunitätskommission des Nationalrates und die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates, haben dann die Gerichtskommission, die ich hier vertrete, gebeten, die definitive Wahl eines ausserordentlichen Bundesanwaltes zuhanden von Ihnen, der Vereinigten Bundesversammlung, vorzubereiten. Auch die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft selber begrüsste, dass wir Ihnen diesen Wahlvorschlag unterbreiten, und schlug uns ganz konkret weiterhin Herrn Keller vor.
Die Gerichtskommission ist diesem Wunsch nachgekommen. Sie hat das Dossier analysiert, die Aufsichtsbehörde und auch Herrn Keller angehört; sie hat am 26. August dann einstimmig beschlossen, Ihnen Herrn Keller als ausserordentlichen Bundesanwalt vorzuschlagen. Dazu haben wir drei Punkte angeschaut, diskutiert und einhellig beschlossen. In aller Kürze:
1. Die Vereinigte Bundesversammlung soll von ihrem Recht - es ist keine Pflicht - Gebrauch machen, einen solchen ausserordentlichen Bundesanwalt einzusetzen. Es wäre zu überlegen gewesen, ob die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft dies weiterhin tun soll. Doch angesichts der Bedeutung des Verfahrens sollten wir dies tun.
2. Die Gerichtskommission hat sich auch einstimmig dafür ausgesprochen, Herrn Keller zur Wahl vorzuschlagen. Wie erwähnt, ist er bereits von der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft zur Vorabklärung eingesetzt worden. Sie hat denn auch empfohlen, ihn zu wählen; sie hat Erfahrung in solchen Vorschlägen, weil sie dies regelmässig tut. Nach der Anhörung von Herrn Keller gab es für uns keinen Anlass, von dieser Empfehlung abzuweichen. Diese Empfehlung lag vor, zumal die Kontinuität des Verfahrens und auch die Beförderlichkeit des Verfahrens - dass die Sache rasch behandelt und dass das rasch untersucht werden kann - wie auch die hohe Unabhängigkeit und die strafrechtlichen Kenntnisse von Herrn Keller für uns im Fokus standen.
Wie Sie nun lesen konnten und dies auch noch heute Morgen lesen können, zieht die Verteidigung medial so einige Register, um Herrn Keller in ein schiefes Licht zu rücken. Ein vertrauliches Protokoll der Gerichtskommission landete sogar im Original, obschon uns dieses nur in Papierform, in einem Couvert, verteilt worden war, bei einem "Blick"-Journalisten - woher auch immer. Ich muss sagen: Wäre Herr Keller ein so schlechter Staatsanwalt, wie es die Verteidigung darzustellen versucht, dann müsste sie sich eigentlich darüber freuen, da sie ihn während des Prozesses aufgrund irgendwelcher Fehlhandlungen ja dann prozedural bekämpfen könnte. Aber die Tatsache, dass die Verteidigung offenbar schon die Wahl eines Bundesanwalts - obschon es ja nicht Thema der Verteidigung ist, wer der Bundesanwalt ist - dermassen infrage stellen will, ist wahrscheinlich als Wahlempfehlung für Herrn Keller zu lesen.
3. Das Engagement von Herrn Keller soll im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Mandats mit der Eidgenossenschaft, der Vereinigten Bundesversammlung, erfolgen, in grösstmöglicher Unabhängigkeit. Die Einzelheiten hat die Gerichtskommission schon festgelegt. Hierfür sind wir analog zur Besetzung von Richterstellen zuständig. Den Kern des Mandats finden Sie im schriftlichen Bericht. Die Finanzierung - es geht um ungefähr 200 000 Franken für dieses Jahr und um 300 000 Franken für das nächste Jahr, grob budgetiert - wurde von der Verwaltungsdelegation bereits genehmigt.
Geschätzte Mitglieder der Vereinigten Bundesversammlung, namens der einstimmigen Gerichtskommission und damit mit der Empfehlung sämtlicher Fraktionen empfehle ich Ihnen, Herrn Stefan Keller im Rahmen des skizzierten Mandats zum ausserordentlichen Bundesanwalt zu wählen.

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