Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

26. September 2022

Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat

Ausserordentliche Session. Kaufkraft

Weil es hier doch um eine Viertelmilliarde geht und wir das Geschäft jetzt nicht an die Kommission überwiesen haben, erlaube ich mir noch zwei, drei Entgegnungen.
Ich glaube, wir haben keinen Anlass zu legislatorischer Hektik, auch wenn die Teuerung höher ist als auch schon. Beim SECO rechnen sie mit 3 Prozent Jahresteuerung. Der Schnitt seit den 1950er-Jahren liegt bei 2,2 Prozent. Das SNB-Zielband geht auch bis 2 Prozent. Im AHV-Gesetz haben wir gesagt, dass man ab 4 Prozent ausserordentlich eingreifen soll. Wir sind also noch in der Bandbreite. Die Renten wurden per 1. Januar 2021 erhöht und werden per 1. Januar 2023 wieder erhöht.
Der heutige Mischindex, der jetzt viel gelobt wurde, ist tatsächlich mittel- und langfristig definitiv im Interesse der Rentnerinnen und Rentner. Sie erhalten ja per saldo mehr als den Teuerungsausgleich. Die "NZZ" hat mal nachgerechnet, dass die Rentnerinnen und Rentner seit meiner Geburt oder seit Herr Rechsteiner in diesem Haus ist, was ungefähr den gleichen Zeitraum von gut vierzig Jahren abdeckt, dank dem Mischindex real ungefähr 17 Prozent gewonnen haben. Die Teuerung wurde über diesen Zeitraum mehr als ausgeglichen. Es gab ein reales Wachstum der Renten von 17 Prozent. Da sollte man nun nicht kurzfristig intervenieren, wenn es einmal anders läuft. Sonst ist man, um wieder die "NZZ" zu zitieren, in der "Fünfer-und-Weggli-Fraktion". Dann sagt man: Kopf, die Inflation ist tief, ich gewinne dank Mischindex; Zahl, die Inflation ist hoch, wir vergessen den Mischindex, und ich gewinne auch.
Sozialpolitisch gibt es keinen Grund, die Gruppe der Rentnerinnen und Rentner gegenüber allen anderen Bevölkerungsgruppen zu bevorzugen. Sie hat im Durchschnitt mehr Vermögen und weniger Ausgaben. Ich meine immer den Durchschnitt, aber um den geht es, weil Sie hier ja mit der Giesskanne operieren. Ich glaube, es wäre auch unfair den anderen Bevölkerungsgruppen gegenüber. Herr Bischof, Sie haben gesagt, diese erhielten ja dann alle in den Lohnverhandlungen den vollen Lohnausgleich. Wenn das so wäre - ich habe Sie so verstanden, wonach diese Bevölkerungsgruppen ihre Möglichkeiten in den Lohnverhandlungen hätten -, dann würde ja der Mischindex greifen und dieser Lohnausgleich auch bei den Rentnerinnen und Rentnern einfliessen. Wenn es nicht so wäre, dann hätten die übrigen Bevölkerungsgruppen keinen Lohnausgleich, dann wären die Rentnerinnen und Rentner die Einzigen, die einen hätten.
Aber es geht ja nicht nur um die Generationengerechtigkeit. Das erkennen wir auch daran, dass wir heute eine Zuschrift vom Schweizerischen Verband für Seniorenfragen erhalten haben, der uns dringend von einer solchen Massnahme abrät, weil sie eine systemwidrige Politik nach dem Giesskannenprinzip darstelle. Wenn man gezielt helfen will, muss man über den Grundbedarf bei Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe reden. Das ist dann aber Sache der Kantone.
Zum Schluss noch etwas zur Verfassung: Ich habe Ihre schriftliche Begründung gelesen, Herr Rechsteiner, und Sie haben mich etwas aufgeweckt, weil Sie darin "nur" die Verfassung zitiert haben. Mich hat dann sehr interessiert, was die Verfassung verlangt. In der Tat: Sie verlangt den vollen Teuerungsausgleich, sie sagt aber nicht, in welcher Frist. Wir sind uns alle einig, dass der volle Teuerungsausgleich nicht mit hoher Frequenz, ja nicht einmal monatlich erfolgen kann. Der Landesindex der Konsumentenpreise wird monatlich angepasst. Wenn man das also wörtlich nähme, müsste man diesen Index monatlich anpassen. Wie gezeigt, haben die Rentnerinnen und Rentner dank dem Mischindex, der ja meistens zu ihren Gunsten ausfällt, aus mittelfristiger Perspektive einen Vorteil, und die Teuerung wird bei Weitem übertroffen. So bin ich der Überzeugung, dass hier zumindest bislang die Verfassung eingehalten wurde.
Wenn es mittelfristig normal läuft und der Lohnindex in den meisten Fällen höher als die Teuerung ist, wird das auch in Zukunft so sein. Jetzt ist es einmal anders. Wir hoffen, dass das die Ausnahme bleibt. Es ist, wie gesagt, kein Grund zu legislatorischer Hektik.
In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.
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