Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

13. Juni 2017

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Auslandschweizer-Stimmrecht für potenziell Betroffene

Jüngst flammte (am Beispiel der Türkei) die politische Debatte darüber auf, inwieweit die Schweiz es hiesigen Ausländerinnen und Ausländern gestatten soll, als Auslandbürgerinnen und -bürger politische Rechte im Heimatstaat wahrzunehmen.

Umgekehrt gewährt die Schweiz (zumindest auf Bundesebene) ihren Auslandbürgerinnen und -bürgern umfassende politischen Rechte - namentlich auch ungeachtet ihrer Abwesenheitsdauer.

In seiner Antwort auf die Interpellation 16.1064 (Caroni) schreibt der Bundesrat, dass die Auslandschweizer im Durchschnitt seit 14 Jahren (bzw. im Median seit 12 Jahren) ohne Schweizer Wohnsitz sind und 5 Prozent sogar seit über 40 Jahren.

In seinem Bericht zum Postulat 14.3384 (SPK-N) zeigt der Bundesrat sodann auf, wie verschiedene andere Staaten das Auslandbürgerstimmrecht daran knüpfen, dass die betreffende Person innerhalb einer gewissen Frist einmal im Inland gewohnt hat (15 Jahre in UK, 25 Jahre in Deutschland).

Eine solche Frist scheint angesichts dessen, dass Auslandschweizerinnen und schweizer in Angelegenheiten mitentscheiden dürfen, die sie gegenwärtig kaum betreffen, jedoch durchaus im Falle einer (allfälligen) Rückkehr, ein interessantes Kriterium zu sein. Je länger die Abwesenheit dauert, desto unwahrscheinlicher scheint die Rückkehr und somit die Betroffenheit durch die entsprechenden politischen Entscheide.

Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:

1. Wurde das erwähnte zeitliche Wohnsitzkriterium auf Bundesebene einmal geprüft?

2. Wie stellt sich der Bundesrat dazu?

3. Wie viele Auslandbürgerinnen und -bürger wären bei einer Frist von 15, 20 oder 25 Jahren in etwa betroffen?

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