17. März 2021
Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat
Ausländer- und Integrationsgesetz. Änderung
für die Kommission:
Mit vorliegendem Geschäft will der Bundesrat zwei Motionen umsetzen, die das Parlament zwischen 2017 und 2018 angenommen hat: Das eine war die Motion 18.3002 unserer SPK, "Punktuelle Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme", das andere die Motion Pfister Gerhard 15.3953, "Keine Reisen ins Heimatland für vorläufig Aufgenommene".
Auf Antrag seiner Kommission ist der Nationalrat im letzten Dezember mit 117 zu 72 Stimmen nicht auf die Vorlage eingetreten. Ihre Kommission empfiehlt Ihnen dagegen mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen Eintreten; die Detailberatung haben wir noch nicht durchgeführt.
Gerne skizziere ich Ihnen kurz die beiden Elemente, die in der Vorlage sind; sie haben keinen inneren Zusammenhang, ausser dass sie beide die vorläufige Aufnahme und damit rund 50 000 Menschen in diesem Land betreffen.
Das erste Element war in Ihrer Kommission das unbestrittenere, es setzt die Motion Ihrer SPK mittels punktueller Verbesserung des Status der vorläufigen Aufnahme um. Die Crux des Status ist wohlbekannt: Vorläufig Aufgenommene haben zum einen keinen Aufenthaltstitel und müssten das Land eigentlich umgehend verlassen, zum andern ist der Vollzug der Ausreise nicht möglich oder nicht zulässig, weshalb sie dann doch und oft sogar sehr lange oder für immer bleiben. Damit gerät die Politik in das Dilemma, ob sie diese Person "ja nicht" oder umgekehrt "möglichst rasch" integrieren soll. Unsere Rechtslage tendiert zum Zweiten, aber mit zahlreichen Hürden.
Der Bundesrat erstellte 2016 einen Bericht, in dem er mehrere Varianten präsentierte. Daraufhin wollte die SPK-N im Jahr 2017 mit einer Motion eine umfassende Variante aufnehmen, Ihre SPK entgegnete aber 2018 mit einer bescheideneren Variante. Diese liegt Ihnen nun vor.
Einzelne Hürden für die Integration wurden jüngst schon abgeschafft: So fällt z. B. seit 2018 die Sonderabgabe weg, und seit 2019 müssen die vorläufig Aufgenommenen ihre Erwerbstätigkeit nur noch melden. Zwei weitere Erleichterungen waren Gegenstand unserer Motion: zum einen ein einfacherer Kantonswechsel, zum andern eine neue Bezeichnung für den Status.
Ich komme gleich zum zweiten Punkt: Eine überzeugende Bezeichnung anstelle von "vorläufige Aufnahme" fand der Bundesrat nicht, weder in Eigenregie noch als Ergebnis der Antworten aus der Vernehmlassung. Damit bleibt nur das Element des Kantonswechsels, das uns hier vorliegt: Ein solcher ist heute nur unter äusserst restriktiven Bedingungen möglich, nämlich wegen Einheit der Familie und bei schwerwiegender Gefährdung. Neu dazukommen soll ein Anspruch auf einfachen Kantonswechsel, wenn jemand ausserhalb des Wohnkantons erwerbstätig ist oder eine Lehre absolviert, keine Sozialhilfe bezieht, das Arbeitsverhältnis schon zwölf Monate dauert oder der Pendelweg unzumutbar ist. En passant wird dann auch geregelt, dass vorläufig aufgenommene Flüchtlinge den Kanton ebenso einfach wechseln dürfen wie eine Person mit Aufenthaltsbewilligung.
Dieser Teil der Vorlage, also der vereinfachte Kantonswechsel, bringt den vorläufig Aufgenommenen nur Vorteile und wird, so glaube ich, von der Minderheit auch nur am Rande bestritten. Alleine für dieses erste Element von zweien lohnt sich das Eintreten auf die Vorlage.
Das zweite Element der Vorlage war umstrittener. Es regelt ausdrücklich das Verbot von Reisen ins Heimatland, wie von der Motion Pfister Gerhard gefordert; diese Regel haben wir jüngst auch für anerkannte Flüchtlinge festgelegt, auch das warf wenig Wellen. Kritischer beleuchtet wurde, dass diese Vorlage über den Motionstext hinaus auch Reisen in andere Länder grundsätzlich verbietet und dann nur noch mittels Einzelfallprüfung zulässt. Der Bundesrat führt hierzu aus, dass dies schon geltende Verordnung und Praxis sei, aber eben, wie das Reiseverbot ins Heimatland, ins Gesetz gehöre. Inhaltlich würde sich nichts ändern. Namentlich würden dann in der Umsetzungsverordnung viele Kriterien für eine Ausnahmebewilligung geschaffen, namentlich für Reisen zu beruflichem oder schulischem Zweck, wenn auch nicht für blosse Freizeitvergnügungen, wenn zum Beispiel jemand einfach in den Europapark gehen wollte oder so.
Die Mehrheit Ihrer Kommission war auch hiervon überzeugt. Die Minderheit sieht in der Verankerung im Gesetz aber eine Verschärfung gegenüber heute und befürchtet gar, solch einschneidende Verbote würden die Verfassung verletzen, was der Bundesrat seinerseits klar verneint.
Zusammenfassend gesagt: Wenn nach uns dann auch der Nationalrat auf die Vorlage einträte, dann läge es an den beiden SPK, den konkreten gemeinsamen inhaltlichen Nenner aus diesen beiden Elementen - vereinfacht: dem Kantonswechsel und den Reiseverboten - herauszuschälen. Aufgrund des klaren Vorteils beim Kantonswechsel und der kaum bis gar nicht vorhandenen Rechtsänderungen bei der Reisetätigkeit hat dieses Geschäft für eine solche Einigung, das Finden eines gemeinsamen Nenners, jedenfalls grosses Potenzial.
Ich bitte Sie daher, Ihrer Kommissionsmehrheit - das Stimmenverhältnis war 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen - und dem Bundesrat zu folgen und auf die Vorlage einzutreten.
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