Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

07. März 2012

Antennensuchlauf zur Rasterfahndung. Fehlende gesetzliche Grundlage II

Eingereichter Text

Das Bundesgericht lässt die Rasterfahndung gegen unbekannte Täterschaft mittels sogenanntem Antennensuchlauf zu, obschon diese Fahndungsmethode keine explizite Gesetzesgrundlage hat (vgl. Entscheid 1B_376/2011, E. 5.4. ff.). Zudem kann diese - an sich zweckdienliche - Methode vor allem in eng bewohntem Gebiet eine Vielzahl Unschuldiger in Verdacht bringen.

Mittlerweile wurde die zugehörige Verordnung (Vüpf) angepasst und der Antennensuchlauf in Artikel 16 litera e aufgenommen. Nach wie vor aber fehlt für diese Art der Rasterfahndung, die einen Tatverdacht erst schafft, eine formelle gesetzliche Grundlage, wie dies für solche Massnahmen notwendig wäre. Auch enthält die Vüpf keine klaren Kriterien für die Anwendbarkeit der Rasterfahndung.

Ist der Bundesrat bereit, zum Beispiel im Rahmen der Totalrevision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, hierfür eine ausdrückliche Grundlage auf Gesetzesstufe mit klaren Kriterien vorzuschlagen?

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