Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

13. Dezember 2012

Wichtige Voten im RatVorstösse

Adoptionsrecht. Gleiche Chancen für alle Familien

Sie entscheiden heute in einer Frage, die für Kinder lebensprägend sein wird. Die Motion, die wir behandeln, handelt nämlich davon, ob ein Kind, das nur noch einen Elternteil hat, von dessen neuem Partner oder neuer Partnerin adoptiert werden kann. Die sogenannte Stiefkindadoption ist heute nur möglich, wenn dieser verbleibende Elternteil heterosexuell ist und verheiratet ist. Diese Motion möchte nun diese Stiefkindadoption für alle Kinder ermöglichen, ungeachtet des Zivilstands oder der sexuellen Ausrichtung des Elternteils und dessen Partner.

Am Ursprung dieser Motion der ständerätlichen Kommission für Rechtsfragen stand die Petition "Gleiche Chancen für alle Familien". Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates gab dieser am 20. Oktober 2011 ohne Gegenstimme Folge und goss sie in diese Motion, welche der Ständerat dann am 14. März 2011 mit 21 zu 19 Stimmen annahm. Die Petition und die daraus entstandene Motion des Ständerates forderten allerdings nicht nur die Stiefkindadoption ungeachtet der Lebensform der Eltern, sondern auch die Volladoption, also auch die gemeinsame Adoption eines fremden Kindes. Ihre Kommission für Rechtsfragen debattierte diese Motion am 28. Juni 2012 und beschloss mit 9 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die ständerätliche Motion auf den Fall der Stiefkindadoption zu reduzieren.

Ihre Kommission bittet Sie nun mit 11 zu 8 Stimmen, die so beschränkte Motion anzunehmen.

Es liegen Ihnen dazu zwei Minderheitsanträge vor, zu denen ich später komme. Ich führe Ihnen nun kurz die Gründe auf, weshalb Ihnen die Mehrheit Ihrer Kommission empfiehlt, diese auf die Stiefkindadoption beschränkte Motion anzunehmen. Ich erinnere Sie dabei daran, dass Sie die Stiefkindadoption, sogar die Volladoption, bei heterosexuellen Konkubinatspaaren schon vor einem Jahr bejaht haben, indem Sie die Motion Prelicz-Huber 09.3026 "Adoption ab dem zurückgelegten 30. Lebensjahr" angenommen haben. Ich konzentriere mich im Folgenden kurz auf die Stiefkindadoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren, gleich welchen Zivilstands:

1. Im Zentrum steht das Kindeswohl. Schon heute wie auch mit der Motion gilt, dass eine Adoption nur genehmigt wird, wenn sie für das Kind die beste Lösung ist. Zum Beweis muss das Kind ein Jahr lang Pflege erhalten haben und, wenn es urteilsfähig ist, sogar explizit zustimmen. Es müssen alle Beteiligten einverstanden sein - die Erwachsenen, das Kind und die Behörde -, dass die Adoption für das Kind das Beste ist.

2. Die Stiefkindadoption betrifft nur einen Spezialfall. Es geht nämlich um Kinder, die nur noch einen Elternteil haben. Es kann viele Gründe geben, warum ein Kind nur noch einen Elternteil hat. Der andere Elternteil kann verstorben sein, verschollen, unbekannt, das Kind nicht wollen und freigeben haben - es wird also niemandem ein Kind weggenommen. Anders als bei der Volladoption können die zwei Erwachsenen auch nicht ein fremdes Kind suchen gehen. Es geht also nur um bestehende Kinder, die einen Elternteil haben, der mit einem anderen Partner zusammenlebt.

3. Diese Stiefkindadoption hat für das Kind grosse Vorteile. Niemand kann einen biologischen Elternteil ersetzen, aber immerhin kann die Gesellschaft etwas für das Kind tun, nämlich ihm einen zweiten rechtlichen Elternteil geben. Zwei Elternteile sind mehr als ein Elternteil. Ohne dieses Kindsverhältnis hat das Kind keinen Unterhaltsanspruch, kein Erbrecht, kein Recht auf persönlichen Verkehr, im Todesfall keine Waisenrente. Das kann man auch nicht einfach mit Verträgen oder Vormundschaftsrecht simulieren: Nur mit der Stiefkindadoption erhält das Kind den vollen Schutz des Kindsrechts.

4. Es geht auch um eine Gleichbehandlung aller Kinder. Wenn nämlich ein Kind seinen biologischen Vater verliert und die Mutter wieder einen Mann heiratet, kann dieser das Kind adoptieren. Es hat dann wieder zwei Elternteile. Wenn das Kind aber Pech hat und seine Mutter nun mit einer anderen Frau eine Beziehung eingeht, dann kriegt es keinen zweiten Elternteil, das ist heute nicht möglich.

5. Es geht auch um eine andere Art von Gleichbehandlung, nämlich die Gleichbehandlung von Schweizer Familien und ausländischen. Man kann nämlich im Ausland sehr wohl eine solche gleichgeschlechtliche Adoption erwirken, die in der Schweiz dann gilt. Schweizer Familien, Schweizer Kindern ist dies verwehrt.

Ich komme nun kurz zur Minderheit Kiener Nellen: Sie geht noch etwas weiter, sie möchte nicht nur die Stiefkindadoption, sondern auch die Volladoption ermöglichen. Einer Mehrheit Ihrer Kommission - 9 zu 6 Stimmen - geht dies zu weit. Ihr erscheint ein behutsamer Schritt angemessener.

Die Minderheit Freysinger möchte auch diesen beschränkten Schritt nicht tun. Sie beruft sich auf Dreierlei: Auf die Abstimmung von 2005, als man diese Adoption explizit ausklammerte, auf gewisse Studien, wonach Regenbogenkinder Schwierigkeiten im Leben hätten, und auf ein natürliches Recht eines Kindes auf Eltern beider Geschlechter.

Unsere Mehrheit entgegnet aber dieser Minderheit erstens, dass die Abstimmung von 2005 zwei Legislaturen her ist und eine Gesellschaft ja weiterdenken darf. Zweitens, dass es unzählige Studien gibt, die eine gleiche Entwicklung der Kinder, welchen Geschlechts auch immer die Eltern sind, bestätigt. Der dritte Punkt ist der sensibelste. Hier muss ich auch persönlich sagen, dass ich ein gewisses Verständnis habe, wenn jemand Schwierigkeiten hat - sei es aus religiösen oder emotionalen Gründen, einfach gefühlsmässig -, sich vorzustellen, dass ein Kind zwei Mütter oder zwei Väter hat. Doch auch wenn Sie diese Gefühle verspüren, wenn Sie diese Motion nun deswegen ablehnen, dann verhindern Sie ja keine einzige Regenbogenfamilie in der Realität draussen. Die sind ja da, und die Kinder sind da. Es geht also nur darum, ob wir diesen Kindern, die in diesen Familien ja sowieso da sind, rechtlich einen zweiten Elternteil ermöglichen wollen.

Zusammengefasst geht es der Kommissionsmehrheit darum, einem Kind, das nur noch einen Elternteil hat, einen zweiten Elternteil zu ermöglichen. Diese Chance haben heute nur Kinder, deren Elternteil sich wieder verheiratet. Wir wollen aber diese Chance auch Kindern ermöglichen, deren Eltern eine andere sexuelle Ausrichtung oder einen andern Zivilstand haben. Wer möchte denn einem Kind, das rechtlich nur einen Elternteil hat, einen zweiten Elternteil ernstlich verwehren?

Ich bitte Sie daher namens der Kommissionsmehrheit, dieser eingeschränkten Motion zuzustimmen und allen Kindern das Geschenk eines zweiten rechtlichen Elternteils zu ermöglichen.

Mehr