Frau Bundesrätin, Sie haben die verfassungsmässigen Kriterien für eine zulässige, echte Rückwirkung aufgezählt. Würden Sie mit mir einiggehen, dass diese Kriterien in diesem Fall aber nicht anwendbar sind, da es ja einzig um eine Rückwirkung zugunsten der betroffenen Unternehmen geht?
Ausserrhoden hat Zukunft
Parlamentarische Initiative Gasche Urs. Klarstellung der langjährigen Praxis beim Meldeverfahren bei der Verrechnungssteuer
16. Juni 2015
Kategorie: Wichtige Voten im Rat